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Grundlagen > Jugendmedienschutz > Aufwachsen in Bilderwelten – Gesetzlicher Jugendmedienschutz
Aufwachsen in Bilderwelten Gesetzliche Regelungen zum Jugendmedienschutz Ob Fotohandy, Spielkonsole oder MP3-Player – Displays, Mattscheiben und
Monitore erobern immer neue Bereiche des täglichen Lebens. Für Kinder wächst indes die Gefahr negativer Medienerfahrungen.
Videoclips
Sicher mit Medien aufwachsen
Freiheit braucht Verantwortung
Kinder wachsen heute wie selbstverständlich in mediale Bilderwelten hinein.
Doch nicht alles, was es dort zu sehen gibt, ist für Kinderaugen geeignet. Was Erwachsene als spannenden Nervenkitzel erleben, kann Kinder ängstigen oder verstören. Häufen sich solche Eindrücke, können sie Kinder dauerhaft in ihrer seelischen Entwicklung schädigen. Kinder und Jugendliche brauchen in der Mediengesellschaft besonderen Schutz.

Warum also keine radikale Lösung? Warum nicht Krieg, Gewalt und Pornografie komplett von den Bildschirmen verbannen? Abgesehen von der Tatsache, dass das schon technisch nicht möglich wäre, würden Filmregisseure, Journalisten, Künstler – und vermutlich auch so mancher erwachsene Mediennutzer – völlig zu recht „Zensur!“ rufen. Immerhin sind die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Kunst und die Informationsfreiheit hohe Werte in einer demokratischen Gesellschaft. Die Freiheit findet aber da ihre Grenzen, wo sie den Schutzinteressen der Kinder zuwider läuft.
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor negativen Einflüssen durch die Medien ist in zwei Gesetzen geregelt:
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) regelt den Umgang mit Trägermedien. Es macht Herstellern und Händlern klare Vorgaben, was beim Verkauf oder Verleih solcher Medien an Kinder und Jugendliche zu beachten ist. Bildschirmspiele müssen beispielsweise mit einer verbindlichen Alterskennzeichnung versehen werden.
Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder (JMStV) regelt den Jugendschutz im Rundfunk und in den Telemedien, insbesondere dem Internet. Online-Anbieter verpflichtet der Vertrag, problematische Inhalte mit Altersprüfsystemen und Jugendschutzprogrammen vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche zu sichern. Über die Einhaltung des Staatsvertrages wacht die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM).
Umgesetzt wird der Jugendmedienschutz nach dem System der „regulierten Selbstregulierung“. Das bedeutet, dass sich Staat und Industrie gemeinsam für einen wirksamen Jugendmedienschutz einsetzen. Während der Staat den gesetzlichen Rahmen bestimmt, sorgen freiwillige Selbstkontrolleinrichtungen für die praktische Anwendung der gesetzlichen Regeln. Das letzte Wort behält in diesem System immer der Staat.
Gesetze und Erziehung
Kaum irgendwo auf der Welt wird Jugendschutz so groß geschrieben wie hierzulande – mit Erfolg: Eine aktuelle Studie des Hamburger Hans-Bredow-Instituts[2] bescheinigt etwa dem Jugendschutz im Bereich der Computer- und Videospiele, dass er sich seit seiner Neufassung im Jahr 2003 grundlegend bewährt habe. Doch auch die umfassendsten Gesetze und Kontrollmaßnahmen können nur wirksam werden, wenn sie von Eltern und Jugendlichen ernst genommen werden. Hinzu kommt, dass gesetzliche Jugendschutzbemühungen auch an anderen Stellen an Grenzen stoßen:
Ein weltumspannendes Medium wie das Internet ist mit nationalen Gesetzen nur beschränkt zu regulieren.
Technische Neuerungen und neuartige Medienangebote erfordern die regelmäßige Überprüfung gesetzlicher Normen.
Welche Medieninhalte uns problematisch erscheinen, ist häufig eine Frage des Zeitgeistes. Comics, die vor fünfzig Jahren skandalisiert wurden, erscheinen uns heute als harmlos und banal.
Jugendschutz braucht die aktive Mitwirkung der Behörden, des Handels und der Hersteller – genauso wie die der Eltern. Nur, wenn alle sich der Bedeutung dieser Aufgabe bewusst sind, werden wir Kindern ein unbeschwertes Aufwachsen mit Medien ermöglichen können.
Inhaltliche Zusammenfassung
Aufgabe des gesetzlichen Kinder- und Jugendmedienschutzes ist es, einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, um Heranwachsende vor negativen Medieneinflüssen zu bewahren. Medienanbietern macht er konkrete Vorgaben, die bei der Bewerbung, beim Verkauf und der Verbreitung von Medienprodukten zu beachten sind. Die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften erfolgt durch Freiwillige Selbstkontrolleinrichtungen der Medienwirtschaft, die zu diesem Zweck mit staatlichen Stellen zusammenarbeiten. Starre Normen allein reichen jedoch nicht aus; Jugendmedienschutz muss von allen Beteiligten, nicht zuletztauch von den Eltern, aktiv betrieben werden.
„Zu allererst ist es notwendig, gesetzliche Regelungen für Minderjährige öffentlichkeitswirksamer darzustellen. Das muss jeder sehen und zur Kenntnis nehmen können.“
[Gabriele Fiedler, Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf, Abt. Jugend und Familie, Jugendamt, Fachsteuerung, 2007]
Wichtige Institutionen des Jugendmedienschutzes
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)
Die BPjM ist eine Bundesoberbehörde. Sie entscheidet auf Antrag bzw. Anregung von Behörden, der KJM und Trägern der freien Jugendhilfe über die Jugendgefährdung von Träger- und Telemedien. Mit dem Eintrag in die Liste der jugendgefährdenden Medien unterliegen diese „indizierten“ Medien bestimmten Vertriebs-, Verbreitungs- und Werbebeschränkungen und dürfen nur noch Erwachsenen zugänglich gemacht werden. Die BPjM informiert zudem über den Jugendmedienschutz und unterstützt Eltern und (Medien-) Erziehende durch ihre Webseite, Publikationen, Vorträge und ein Servicetelefon.
[ www.bundespruefstelle.de | 05.02.2008 | 16:38 ]
Komission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM)
Die KJM ist die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten Rundfunk und in den Telemedien (Internet). Sie dient der jeweils zuständigen Landesmedienanstalt als Organ bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und sorgt für die Umsetzung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags. Darüber hinaus ist die KJM zuständig für die Anerkennung der einzelnen Selbstkontrolleinrichtungen der Medienwirtschaft.
[ www.kjm-online.de | 05.02.2008 | 16:39 ]
Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MGFFI)
Das Ministerium als oberste Landesjugendbehörde ist federführend beim Jugendschutz im Bereich von Computerspielen auf Trägermedien. Ein ständiger Vertreter der Behörde bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) vergibt die Alterskennzeichen für Computer- und Konsolenspiele.
[ www.mgffi.nrw.de | 05.02.2008 | 16:40 ]
Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM)
Die FSM ist ein Verein, der 1997 von zahlreichen Verbänden und Unternehmen der Online-Wirtschaft gegründet wurde, um die Verbreitung rechtswidriger und jugendgefährdender Inhalte in Online-Diensten zu verhindern. Die FSM betreibt eine Beschwerdestelle, an die sich Eltern direkt wenden können und klärt Internet-Nutzer über einen verantwortungsbewussten Umgang mit Online-Medien auf. Die FSM wurde 2005 von der KJM als Selbstkontrolle gemäß dem JMStV anerkannt.
[ www.fsm.de | 05.02.2008 | 16:43 ]
Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK)
Die USK wurde 1994 als Einrichtung des Berliner Fördervereins für Jugend und Sozialarbeit e.V. gegründet. Sie unterstützt die Obersten Landesjugendbehörden bei der Vergabe der fünf verbindlichen Alterskennzeichen für Computer- und Konsolenspiele. Grundlage für die Vergabe der Alterskennzeichen ist die Prüfung durch ein unabhängiges Gutachtergremium.
[ www.usk.de | 05.02.2008 | 16:44 ]
Jugendschutz.net
Jugendschutz.net wurde 1997 von den Jugendministern aller Bundesländer gegründet und ist seit 2003 organisatorisch an die KJM angebunden. Jugendschutz.net unterstützt die KJM bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
[ www.jugendschutz.net | 05.02.2008 | 16:46 ]
Pan European Game Information (PEGI)
PEGI ist das erste europaweite Alterseinstufungssystem für Computer- und Videospiele. Es gibt Eltern, Einkäufern und Onlinekonsumenten die Sicherheit, dass der Inhalt eines bestimmten Spiels für eine spezifische Altersgruppe geeignet ist.
[ www.pegi.info | 05.02.2008 | 17:16 ]
Jugendschutzgesetz und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder
Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit den kommentierten Gesetzestexten. Die Broschüre kann kostenlos bestellt oder heruntergeladen werden.
[ www.bmfsfj.de | 05.02.2008 | 17:17 ]
Online-Handbuch Kinder- und Jugendschutz
Das Online-Handbuch erläutert wichtige Begriffe des Kinder- und Jugendschutzes und wird in Kooperation zwischen der Universität Duisburg-Essen und der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz herausgegeben.
[ www.handbuch-jugendschutz.de | 05.02.2008 | 17:18 ]
Social Bookmarks – was steckt dahinter?

Was sind Social Bookmarks?
Social Bookmarks sind Internet-Lesezeichen, die in einem Netz (Internet oder Intranet) von registrierten Benutzern gesetzt und mittels eines RSS-Feeds verfolgt werden können. So genannte Social Bookmark-Netzwerke - wie sie Facebook und andere Anbieter bereitstellen - sind für das Sammeln von Links, Nachrichtenmeldungen Podcasts oder Videos konzipiert. Die Lesezeichen lassen sich nach Kennwörtern (Tags), Tag-Kombinationen, Kategorien oder Benutzern auflisten.

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